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Tech One

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Eigentümer

Eigentümer von Tech One, in 72184 Eutingen, ist Jürgen Dürr.

§ 2 Allgemeines

Diese AGB sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, insbesondere aller Kauf-, Liefer- und Werkverträge, die Tech One mit dem Auftraggeber abschließt. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auch künftig ausschließlich aufgrund der derzeit aktuellen AGB, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich

vereinbart wurde.

§ 3 Aufträge

Aufträge werden schriftlich, per E-Mail oder auch telefonisch entgegengenommen. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nur auf Wunsch des Auftraggebers.

§ 4 Angebote

Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Preisänderungen werden vorbehalten.

§ 5 Produktdarstellung und -beschreibung

5.1 Sämtliche Fotos, die Tech One in eventuellen Online-Präsentationen verwendet, um Produkte/Leistungen darzustellen, haben lediglich beispielhaften Charakter. Sie stellen die jeweiligen Produkte/ Leistungen nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur zur Veranschaulichung. Die Produkte/ Leistungen können vom Foto abweichen. Maßgeblich ist die jeweilige (z.B. technische) Beschreibung der Produkte/Leistungen.

5.2 Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen von Hardware sind als Näherungswerte zu verstehen und nur dann verbindlich, wenn sie von uns in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Beschaffenheitsangaben sind nur dann im Sinne des § 443 BGB garantiert, wenn wir ausdrücklich in Textform eine entsprechende Garantie erklären. Beschaffenheitsänderungen der Produkte vor der Auslieferung bleiben vorbehalten, soweit sie die Qualität der Ware nicht oder nur in geringem Umfang beeinflussen. Im übrigen gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbarte Beschaffenheit der Produkte, nicht jedoch eine Beschreibung in öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbemaßnahmen.

§ 6 Verwendung

Unsere Produkte sind nur für die übliche private oder kommerzielle Verwendung geeignet, nicht jedoch für eine Ver-wendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion. Für Schäden, die sich aus einer solchen Verwendung oder einem vergleichbaren Einsatz ergeben, stehen wir nicht ein.

§ 7 Termine und Lieferung

7.1 Aufgrund der Komplexität der Probleme, bei Computerhardware oder Software, können in der Regel keine verbindlichen Angaben über den zeitlichen Umfang eines Auftrages gemacht werden. Alle Angaben hierzu sind Circa- Angaben.

7.2 Von Tech One genannte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.3 Sollte zur Ausführung eines Auftrages zusätzliche Hard- und/oder Software notwendig sein bzw. vom Auftraggeber bestellt werden, richten sich die tatsächlichen Termine und Lieferfristen insbesondere nach den Lieferfristen unserer Zulieferer. Werden unsere unverbindlichen Termine und Lieferfristen in diesem Fall tatsächlich wesentlich über-schritten, werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren.

7.4 Vorübergehende Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Katastrophen, Handelsbeschränkungen, Streik, Verkehrsstörungen) und anderer unvorsehbarer und von uns nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung erst nach Beseitigung dieses Hindernisses auszuführen. Wir werden den Käufer unverzüglich vom Vorliegen eines solchen Hindernisses in Kenntnis setzen. Ist mit einem Ende des Hindernisses in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, sind sowohl Tech One als auch der Auftraggeber berechtigt, unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

7.5 Durch verzögerte Lieferungen kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche herleiten.

7.6 Tech One behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Leistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen.

§ 8 Gewährleistung/Garantie

8.1 Eine Garantie, für die erbrachten Leistungen bei Reparaturen an Hard- oder Software, wird grundsätzlich für 6 Monate übernommen.

8.2 In folgenden Fällen wird grundsätzlich keine Gewährleistung/Garantie übernommen:

=.Bei Reparaturen an Hardware, die älter ist
....als zwei Jahre.

=.Bei nachträglichen Konfigurations-

....änderungen an Hard oder Software durch
....den Auftraggeber oder Dritte.

=.Bei ungeeigneter oder unsachg
emäßer
....Behandlung durch den Auftraggeber
....oder Dritte.

=.Bei fehlerhafter Montage bzw.

....Inbetriebsetzung durch den Auftrag-
....geber oder Dritte.

=.
Bei fehlerhafter oder nachlässiger
....Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln,
....Nichtbeachtung der Betriebs- und
....Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen
....Änderungen oder Instandsetzungarbeiten
....durch den Auftraggeber oder Dritte.

=.Bei natürlichem Verschleiß

=.Bei Verwendung von Raubkopien oder nicht

....lizenzierter Software durch den Auftraggeber
....oder Dritte.

Ebenso ist eine Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen.

8.3 Eine Garantie in Bezug auf gelieferte Hard- und/oder Software richtet sich nach den Bestimmungen unserer Lieferanten bzw. der Hersteller.

§ 9 Mängel

9.1 Offensichtliche Mängel unserer Produkte/ Leistungen sind uns unverzüglich nach der Lieferung/Übergabe schriftlich anzuzeigen, anderenfalls entfallen unsere diesbezüglichen Gewährleistungspflichten.

9.2 Im Falle des Versands sind offensichtliche Transportschäden bei der Anlieferung gegenüber der Transportperson zu rügen und zu protokollieren. Bei erheblichen Transportschäden ist die Annahme der Ware zu verweigern. Bei jeder Mängelrüge hat der Auftraggeber die beanstandete Ware mit vollständigem Zubehör sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, unter Angabe der genauen Produktbeschreibung (ggf. mit Modell- und Seriennummer) und verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung in der Originalverpackung oder einer entsprechend geeigneten Verpackung an Tech One zurückzusenden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Rücksendung eventuell auf der Ware befindliche Daten zu sichern. Wir haften nicht für den Datenverlust auf Geräten, die an uns zurückgesendet werden.

9.3 Gibt der Auftraggeber in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, obliegt uns die Wahl. Hat der Auftraggeber bei Rücksendung der defekten Ware nicht sämtliches Zubehör beigefügt, wird ihm im Fall der Nachlieferung mit entsprechendem Zubehör dieses zum Verkaufspreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Ersetzte Waren oder Teile gehen in unser Eigentum über. Tritt der Auftraggeber aufgrund eines Mangels vom Kaufvertrag zurück, werden nicht zurückgegebene Lieferbestandteile ebenfalls in Höhe des Verkaufspreises von unserer Gutschrift abgezogen.

9.4 Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, wird die beanstandete Ware von uns an den Auftraggeber zurückgesendet. Die Kosten einschließlich des Prüfungsaufwandes trägt der Auftraggeber. Wir sind berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,00 zzgl. MWSt. zu berechnen. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Aufwands bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber ist zum Nachweis berechtigt, dass unser Aufwand tatsächlich geringer war. Wir können die Rücksendung der Ware von der Bezahlung unserer Rechnung abhängig machen.

9.5 Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiterbenutzt, so haften wir nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind.

§ 10 Haftung

Wir haften auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Soweit wir
fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer Garantie oder wegen Personenschäden bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Lizenzen

11.1 Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Auftraggeber allein zur eigenen Nutzung überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Im übrigen richten sich die Rechte des Auftraggebers nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Auftraggeber sich hiermit verpflichtet.

11.2 Bei nicht von Tech One erworbener Hard- und oder Software ist der Auftraggeber für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen bei der von ihm benutzten Hard- und/oder Software ebenfalls verantwortlich. Tech One kann für einen Verstoß des Auftraggebers nicht haftbar gemacht werden
.

§ 12 Sicherung von Daten

Die Sicherung von persönlichen oder geschäftlichen Daten liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Tech One kann nicht für den Verlust solcher Daten und der daraus resultierenden Folgeschäden, haftbar gemacht werden.

§ 13 Inhalt von Internetseiten

Bei der Erstellung von Internetseiten ist Tech One nicht für den Inhalt der Seiten verantwortlich. Inhalte, die gegen geltende Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, oder gegen den guten Geschmack verstoßen, werden wir nicht veröffentlichen. Für ein späteres veröffentlichen solcher Inhalte durch den Auftraggeber, wird keine Haftung übernommen.

§ 14 Einhaltung des Vervielfältigungsrechts

Bei Material, das uns in elektronischer Form oder in Druckform, zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wurde, hat der Auftraggeber sicher zu stellen, dass das Vervielfältigungsrecht eingehalten wird (Copyright).

§ 15 Bezahlung

15.1 Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt auf das von Tech One in der Rechnung genannte Konto oder in bar.

15.2 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Tech One. Außerdem behält sich Tech One bis zur vollständigen Bezahlung das Recht vor, Ware (Hard- und Software sowie Lizenzen) einzubehalten, bzw. erstellte Internetseiten vom Server zu entfernen.

Für Folgeschäden, die daraus entstehen, übernimmt Tech One keine Haftung. Erst nach Eingang der vollständigen Zahlung, gehen sämtliche Rechte und Pflichten der Ware bzw. der erstellten Internetseiten auf den Auftraggeber über. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen können. Teilzahlungen sind nicht vereinbar.

§ 16 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen

Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Auftraggeber nicht eingehalten, hat Tech One mit der ersten Mahnung die Wahl, ihm auf den rückständigen Betrag eine Mahngebühr von 1,25 % des Brutto-Rechnungsbetrages, mindestens aber
12,00 zzgl. MWSt., zu berechnen. Tech One ist trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.

Tech One wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Tech One berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 17 Speicherung von Daten

Tech One ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber, gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie für die Geschäftsbeziehung bzw. Auftragsabwicklung erforderlich sind. Die Daten werden - abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten - nur mit Zustimmung des Käufers an Dritte weitergegeben.

§ 18 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit

18.1 Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

18.2 Für den Fall, dass der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich abweichen, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

18.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 19 Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1 Erfüllungsort ist Sitz von Tech One.

19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Freudenstadt.


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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 01. Januar 2007, alle älteren (ab
22. November 2002) sind mit Erscheinen dieser AGB ungültig.

Der Service von Tech One erfolgt ausschließlich zu den jeweils gültigen AGB.

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Kopieren, Vervielfältigung (auch nur Auszugsweise) o.ä. ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet!

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Tech One = Brunnenstr. 12 = 72184 Eutingen = Telefon: +49 (0)74 59 / 3 47 05 85 = Telefax: +49 (0)74 59 / 3 47 05 87 = E-Mail: info@TechOne.de = Internet: www.TechOne.de