§
1 Eigentümer
Eigentümer von Tech One, in 72184
Eutingen, ist Jürgen Dürr.
§ 2 Allgemeines
Diese AGB sind Bestandteil aller
Rechtsgeschäfte, insbesondere aller
Kauf-, Liefer- und Werkverträge, die
Tech One mit dem Auftraggeber
abschließt. Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote erfolgen auch
künftig ausschließlich aufgrund der
derzeit aktuellen AGB, selbst wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart
wurde.
§ 3 Aufträge
Aufträge werden schriftlich, per
E-Mail oder auch telefonisch
entgegengenommen. Eine schriftliche
Bestätigung erfolgt nur auf Wunsch des
Auftraggebers.
§ 4 Angebote
Die Angebote sind grundsätzlich
freibleibend und unverbindlich.
Preisänderungen werden vorbehalten.
§ 5 Produktdarstellung und
-beschreibung
5.1 Sämtliche Fotos, die Tech One in
eventuellen Online-Präsentationen
verwendet, um Produkte/Leistungen
darzustellen, haben lediglich
beispielhaften Charakter. Sie stellen
die jeweiligen Produkte/ Leistungen
nicht in jedem Fall naturgetreu dar,
sondern dienen nur zur
Veranschaulichung. Die Produkte/
Leistungen können vom Foto abweichen.
Maßgeblich ist die jeweilige (z.B.
technische) Beschreibung der
Produkte/Leistungen.
5.2 Zeichnungen, Abbildungen,
technische Daten, Gewichts-, Maß- und
Leistungsbeschreibungen von Hardware
sind als Näherungswerte zu verstehen
und nur dann verbindlich, wenn sie von
uns in Textform ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden.
Beschaffenheitsangaben sind nur dann
im Sinne des § 443 BGB garantiert,
wenn wir ausdrücklich in Textform eine
entsprechende Garantie erklären.
Beschaffenheitsänderungen der Produkte
vor der Auslieferung bleiben
vorbehalten, soweit sie die Qualität
der Ware nicht oder nur in geringem
Umfang beeinflussen. Im übrigen gilt
nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbarte
Beschaffenheit der Produkte, nicht
jedoch eine Beschreibung in
öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbemaßnahmen.
§ 6 Verwendung
Unsere Produkte sind nur für die
übliche private oder kommerzielle
Verwendung geeignet, nicht jedoch für
eine Ver-wendung in kritischen
Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken
oder medizinischen Geräten mit
lebenserhaltender Funktion. Für
Schäden, die sich aus einer solchen
Verwendung oder einem vergleichbaren
Einsatz ergeben, stehen wir nicht ein.
§ 7 Termine und Lieferung
7.1 Aufgrund der Komplexität der
Probleme, bei Computerhardware oder
Software, können in der Regel keine
verbindlichen Angaben über den
zeitlichen Umfang eines Auftrages
gemacht werden. Alle Angaben hierzu
sind Circa- Angaben.
7.2 Von Tech One genannte Termine und
Lieferfristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde.
7.3 Sollte zur Ausführung eines
Auftrages zusätzliche Hard- und/oder
Software notwendig sein bzw. vom
Auftraggeber bestellt werden, richten
sich die tatsächlichen Termine und
Lieferfristen insbesondere nach den
Lieferfristen unserer Zulieferer.
Werden unsere unverbindlichen Termine
und Lieferfristen in diesem Fall
tatsächlich wesentlich über-schritten,
werden wir den Auftraggeber
unverzüglich informieren.
7.4 Vorübergehende Lieferhindernisse
aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg,
Katastrophen, Handelsbeschränkungen,
Streik, Verkehrsstörungen) und anderer
unvorsehbarer und von uns nicht zu
vertretender Ereignisse berechtigen
uns, die Lieferung erst nach
Beseitigung dieses Hindernisses
auszuführen. Wir werden den Käufer
unverzüglich vom Vorliegen eines
solchen Hindernisses in Kenntnis
setzen. Ist mit einem Ende des
Hindernisses in absehbarer Zeit nicht
zu rechnen, sind sowohl Tech One als
auch der Auftraggeber berechtigt,
unter angemessener Fristsetzung vom
Vertrag zurückzutreten.
7.5 Durch verzögerte Lieferungen kann
der Auftraggeber keine
Schadensersatzansprüche herleiten.
7.6 Tech One behält sich vor, im Falle
der Nichtverfügbarkeit der
vertragsgemäßen Leistung eine in
Qualität und Preis gleichwertige
Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu
erbringen.
§ 8 Gewährleistung/Garantie
8.1 Eine Garantie, für die erbrachten
Leistungen bei Reparaturen an Hard-
oder Software, wird grundsätzlich für
6 Monate übernommen.
8.2 In folgenden Fällen wird
grundsätzlich keine
Gewährleistung/Garantie übernommen:
|
=.Bei
Reparaturen an Hardware, die älter ist
....als zwei Jahre.
=.Bei
nachträglichen Konfigurations-
....änderungen an Hard oder
Software durch
....den Auftraggeber oder Dritte.
=.Bei
ungeeigneter oder unsachgemäßer
....Behandlung
durch den Auftraggeber
....oder
Dritte.
=.Bei
fehlerhafter Montage bzw.
....Inbetriebsetzung durch den
Auftrag-
....geber oder Dritte.
=.Bei
fehlerhafter oder nachlässiger
....Behandlung,
ungeeigneten Betriebsmitteln,
....Nichtbeachtung
der Betriebs- und
....Wartungsanleitungen
sowie unsachgemäßen
....Änderungen
oder Instandsetzungarbeiten
....durch
den Auftraggeber oder Dritte.
=.Bei
natürlichem Verschleiß
=.Bei
Verwendung von Raubkopien oder nicht
....lizenzierter Software durch
den Auftraggeber
....oder
Dritte.
Ebenso ist eine Haftung für
Folgeschäden ausgeschlossen.
8.3 Eine Garantie in Bezug auf
gelieferte Hard- und/oder Software
richtet sich nach den Bestimmungen
unserer Lieferanten bzw. der
Hersteller.
§ 9 Mängel
9.1 Offensichtliche Mängel unserer
Produkte/ Leistungen sind uns
unverzüglich nach der
Lieferung/Übergabe schriftlich
anzuzeigen, anderenfalls entfallen
unsere diesbezüglichen
Gewährleistungspflichten.
9.2 Im Falle des Versands sind
offensichtliche Transportschäden bei
der Anlieferung gegenüber der
Transportperson zu rügen und zu
protokollieren. Bei erheblichen
Transportschäden ist die Annahme der
Ware zu verweigern. Bei jeder
Mängelrüge hat der Auftraggeber die
beanstandete Ware mit vollständigem
Zubehör sowie einer Kopie des
Lieferscheins, mit dem die Ware
geliefert wurde, unter Angabe der
genauen Produktbeschreibung (ggf. mit
Modell- und Seriennummer) und
verbunden mit einer genauen
Fehlerbeschreibung in der
Originalverpackung oder einer
entsprechend geeigneten Verpackung an
Tech One zurückzusenden. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, vor der
Rücksendung eventuell auf der Ware
befindliche Daten zu sichern. Wir
haften nicht für den Datenverlust auf
Geräten, die an uns zurückgesendet
werden.
9.3 Gibt der Auftraggeber in der
Mängelanzeige die Art der von ihm
gewünschten Nacherfüllung nicht
ausdrücklich an, obliegt uns die Wahl.
Hat der Auftraggeber bei Rücksendung
der defekten Ware nicht sämtliches
Zubehör beigefügt, wird ihm im Fall
der Nachlieferung mit entsprechendem
Zubehör dieses zum Verkaufspreis
zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ersetzte Waren oder Teile gehen in
unser Eigentum über. Tritt der
Auftraggeber aufgrund eines Mangels
vom Kaufvertrag zurück, werden nicht
zurückgegebene Lieferbestandteile
ebenfalls in Höhe des Verkaufspreises
von unserer Gutschrift abgezogen.
9.4 Stellt sich eine Mängelrüge als
unberechtigt heraus, wird die
beanstandete Ware von uns an den
Auftraggeber zurückgesendet. Die
Kosten einschließlich des
Prüfungsaufwandes trägt der
Auftraggeber. Wir sind berechtigt,
eine pauschale Aufwandsentschädigung
in Höhe von € 50,00 zzgl. MWSt. zu
berechnen. Die Geltendmachung eines
tatsächlichen höheren Aufwands bleibt
vorbehalten. Der Auftraggeber ist zum
Nachweis berechtigt, dass unser
Aufwand tatsächlich geringer war. Wir
können die Rücksendung der Ware von
der Bezahlung unserer Rechnung
abhängig machen.
9.5 Wird die Ware trotz Kenntnis eines
Mangels weiterbenutzt, so haften wir
nur für den ursprünglichen Mangel,
nicht aber für solche Schäden, die
durch die weitere Benutzung entstanden
sind.
§ 10 Haftung
Wir haften auf Schadensersatz wegen
Verletzung vertraglicher und
außervertraglicher Pflichten bei
Arglist, Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Soweit
wir fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzen,
ist unsere Ersatzpflicht auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für
Pflichtverletzungen unserer
Erfüllungsgehilfen. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. Unsere
Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz, aus einer
Garantie oder wegen Personenschäden
bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Lizenzen
11.1 Soweit Software zum Lieferumfang
gehört, wird diese dem Auftraggeber
allein zur eigenen Nutzung überlassen,
d.h., er darf diese weder kopieren
noch anderen zur Nutzung überlassen.
Im übrigen richten sich die Rechte des
Auftraggebers nach den
Lizenzbedingungen des jeweiligen
Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu
deren Beachtung und Einhaltung der
Auftraggeber sich hiermit
verpflichtet.
11.2 Bei nicht von Tech One erworbener
Hard- und oder Software ist der
Auftraggeber für die Einhaltung der
Lizenzbestimmungen bei der von ihm
benutzten Hard- und/oder Software
ebenfalls verantwortlich. Tech One
kann für einen Verstoß des
Auftraggebers nicht haftbar gemacht
werden.
|
§
12 Sicherung von Daten
Die Sicherung von persönlichen oder
geschäftlichen Daten liegt in der
Verantwortung des Auftraggebers. Tech
One kann nicht für den Verlust solcher
Daten und der daraus resultierenden
Folgeschäden, haftbar gemacht werden.
§ 13 Inhalt von
Internetseiten
Bei der Erstellung von Internetseiten
ist Tech One nicht für den Inhalt der
Seiten verantwortlich. Inhalte, die
gegen geltende Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland, oder gegen
den guten Geschmack verstoßen, werden
wir nicht veröffentlichen. Für ein
späteres veröffentlichen solcher
Inhalte durch den Auftraggeber, wird
keine Haftung übernommen.
§ 14 Einhaltung des
Vervielfältigungsrechts
Bei Material, das uns in
elektronischer Form oder in Druckform,
zur Veröffentlichung zur Verfügung
gestellt wurde, hat der Auftraggeber
sicher zu stellen, dass das
Vervielfältigungsrecht eingehalten
wird (Copyright).
§ 15 Bezahlung
15.1 Rechnungen sind ohne Abzug sofort
fällig, falls
nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist. Die
Zahlung erfolgt auf das von Tech One
in der Rechnung genannte Konto
oder in bar.
15.2 Bis zur vollständigen Bezahlung
bleibt die gelieferte Ware Eigentum
von Tech One. Außerdem behält sich
Tech One bis zur vollständigen
Bezahlung das Recht vor, Ware (Hard-
und Software sowie Lizenzen) einzubehalten,
bzw. erstellte Internetseiten vom
Server zu entfernen.
Für Folgeschäden, die daraus
entstehen, übernimmt Tech One keine
Haftung. Erst nach Eingang der
vollständigen Zahlung, gehen sämtliche
Rechte und Pflichten der Ware bzw. der
erstellten Internetseiten auf den
Auftraggeber über. Zahlungen gelten
erst dann als geleistet, wenn wir
verlustfrei über den geschuldeten
Betrag verfügen können. Teilzahlungen
sind nicht vereinbar.
§ 16 Nichteinhaltung der
Zahlungsbedingungen
Werden die vereinbarten
Zahlungsbedingungen vom Auftraggeber
nicht eingehalten, hat Tech One mit
der ersten Mahnung die Wahl, ihm auf
den rückständigen Betrag eine
Mahngebühr von 1,25 % des
Brutto-Rechnungsbetrages, mindestens
aber € 12,00
zzgl. MWSt., zu berechnen. Tech One
ist trotz anders lautender
Bestimmungen des Auftraggebers
berechtigt, Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schuld anzurechnen.
Tech One wird den Auftraggeber über
die Art der erfolgten Verrechnung
informieren. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so ist Tech One
berechtigt, die Zahlungen zunächst auf
die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
§ 17 Speicherung von Daten
Tech One ist berechtigt, die im
Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten
über den Auftraggeber, gleich ob diese
vom Auftraggeber selbst oder von
Dritten stammen, im Sinne des
Datenschutzgesetzes zu speichern und
zu verarbeiten, soweit sie für die
Geschäftsbeziehung bzw.
Auftragsabwicklung erforderlich sind.
Die Daten werden - abgesehen von
gesetzlichen oder behördlichen
Mitteilungspflichten - nur mit
Zustimmung des Käufers an Dritte
weitergegeben.
§ 18 Anwendbares Recht,
Teilunwirksamkeit
18.1 Für diese Geschäftsbedingungen
sowie die Geschäftsbeziehungen
zwischen dem Anbieter und Käufer gilt
das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Andere nationale Rechte
sowie das internationale Kaufrecht
werden ausgeschlossen.
18.2 Für den Fall, dass der Kunde
eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen
verwendet, die von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen inhaltlich
abweichen, gelten ausschließlich die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Anbieters.
18.3 Bei Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen bleibt die Geltung der
übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 19 Erfüllungsort und
Gerichtsstand
19.1 Erfüllungsort ist Sitz von Tech
One.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar und
mittelbar ergebenden Streitigkeiten
ist Freudenstadt.
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Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind gültig ab
dem 01. Januar 2007, alle älteren
(ab 22. November 2002)
sind mit Erscheinen
dieser AGB ungültig.
Der Service von Tech One erfolgt
ausschließlich zu den jeweils
gültigen AGB.
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